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Crowdsponsoring AGBs

§ 1 Allgemeines

  1. Das SRC Crowdsponsoring wird von der SRC Media UG (haftungsbeschränkt), Kachletstraße 19 81735 München, (im Folgenden „SRC“) angeboten.

  2. Vertragsgegenstand ist die Unterstützung von SRC bei der Realisierung eines Sponsoring-Projektes durch Crowdsponsoring.

  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von SRC einseitig verändert werden, sofern dies notwendig erscheint und der Sponsor nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. Eine solche Änderung kommt z.B. bei Änderung der Gesetzeslage, Novellierung höchstrichterlicher Rechtsprechung oder Veränderung der Marktgegebenheiten in Betracht. SRC wird den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform dem Sponsor mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Sponsor ihnen nicht mindestens in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei SRC eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

§ 2 Definitionen

  1. „Account“ oder „Sponsoring-Account“: Nach Registrierung für den geschlossenen Crowdsponsoring-Bereich wird für den Sponsor ein eigener personalisierter Zugang angelegt. Die Teilnahme an einem Crowdsponsoring und der Abschluss eines Crowdsponsoringvertrages setzt die Registrierung des Sponsors voraus, hierfür ist die Angabe von Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit notwendig.

  2. „Backingbetrag“: Mit Vertragsschluss des Crowdfundingvertrages verpflichtet sich der Sponsor zur Zahlung des in dem ausgesuchten Support-Paket angegebenen Betrages an SRC. Die Zahlung des Betrages erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens eines gesetzlichen Widerrufsrechts unentgeltlich, endgültig und unwiderruflich. Die Verpflichtung zur Zahlung des Betrages ist unabhängig von dem Erreichen der Zielsumme.

  3. „Crowdsponsoring“ oder „SRC-Crowdsponsoring“: Mit dem Crowdsponsoring unterstützt der Sponsor SRC bei der Realisierung des Sponsoring-Projektes durch Zahlung des in dem ausgewählten Support-Paket angegebenen Backingbetrages. Ziel ist es, die in der Darstellung des Sponsoring-Projektes aufgeführte Zielsumme oder jedenfalls 75% hiervon zu erreichen. Wenn nicht mindestens 75% der Zielsumme innerhalb des Sponsoringzeitraums erreicht werden, wird SRC den jeweils gezahlten Backingbetrag des Sponsors zurückerstatten. Im Gegenzug erhält der Sponsor von SRC bei Erreichen der Zielsumme ein für das ausgewählte Support-Paket vorgesehenes Support-Goodie. Überdies ist der Supporter berechtigt, sich unter Angabe des SRC-Logos und des Namens des Sponsoring Projektes als SRC-Sponsor zu bezeichnen. SRC veröffentlicht die Namen des Sponsors auf der Supporter-List.

  4. „Sponsor“ oder „Sponsoren“: unterstützen SRC durch das Crowdsponsoring bei dem jeweils ausgewählten Sponsoring-Projekt mit Zahlung von Backingbeträgen. Die Sponsoren können zudem je nach Sponsoring-Projekt über einzelne Gestaltungen des Sponsoring-Projektes nach Vorgabe von SRC in dem geschlossenen Sponsoringbereich mitentscheiden. Die Sponsoren erwerben kein Eigentum an im Rahmen des Sponsoring-Projekts entstehenden Sponsoring-Objekten. Zwischen den Sponsoren und SRC entsteht keine gemeinsame Gesellschaft oder anderweitiges Gesellschaftsverhältnis.

  5. „Sponsoring-Objekt“ oder „Sponsoring-Objekte“ sind im Rahmen des Sponsoring-Projekts finanzierte, entwickelte und gebaute Motorsportfahrzeuge.

  6. „Sponsoringplattform“ ist die von SRC betriebene Plattform zur Durchführung des Crowdsponsorings unter https://www.sponsoredracecar.com/ dort unter „Crowdfunding“.

  7. „Sponsoring-Projekt“ ist das jeweils von SRC durchgeführte Motorsport-Projekt dessen Realisierung die Sponsoren mit dem Crowdsponsoring und der Zahlung von Backingbeträgen unterstützen. Im Rahmen eines „Sponsoring-Projekts“ können u.a. von SRC Sponsoring-Objekte entworfen und gebaut werden. Die aktuell laufenden Sponsoring-Projekte findet der Sponsor unter https://www.sponsoredracecar.com/ dort unter „Crowdfunding“.

  8. „Sponsoringzeitraum“ ist der von SRC festgelegte Zeitraum binnen derer die angestrebte Zielsumme zur Realisierung des Sponsoring-Projekts durch Zahlung von Backingbeträgen durch die Sponsoren zusammen kommen soll. Sollte nach zweimaliger Verlängerung des Sponsoring-Zeitraums nach Wahl von SRC die Zielsumme oder 75% hiervon für das Sponsoring-Projekt nicht zusammen kommen wird SRC das Sponsoring-Projekt für beendet erklären und den Sponsoren die gezahlten Backingbeträge zurückerstatten.

  9. „SRC“ ist die SRC Media UG (haftungsbeschränkt), Kachletstraße 19 81735 München

  10. „SRC-Logo“ ist -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------->

  11. „Supporter-List“: SRC veröffentlicht eine Liste aller Sponsoren für das jeweilige Sponsoring-Projekt auf der Sponsoringplattform.

  12. „Support-Paket“: Das Support-Paket gibt die Höhe des von dem Supporter ausgewählten Backingbetrages an, mit dem er SRC für das jeweilige Sponsoring-Projekt unterstützt. Überdies kann der Supporter ersehen, welches Support-Goodie er im Gegenzug für die Zahlung des Backingbetrages und die Unterstützung von SRC erhält. Der Supporter kann unter der Rubrik „Jetzt Supporten!“ das für ihn passende Support-Paket auswählen. Mit Vertragsabschluss ist der Sponsor verpflichtet das in dem jeweiligen Support-Paket an SRC zu zahlen.

  13. „Support-Goodie“: Im Gegenzug zu der Zahlung des Backingbetrages und der Unterstützung des Sponsoring-Projektes erhält der Supporter bei Erreichen der Zielsumme ein Support-Goodie. Die Art des Support –Goodies ist abhängig von der Auswahl des jeweiligen Supporter-Paketes.

  14. „Geschlossener Crowdsponsoring-Bereich“ oder „geschlossener Sponsoringbereich“: Für die Teilnahme an dem Crowdfunding ist die Registrierung des Supporters in dem geschlossenen Sponsoringbereich der Sponsoringplattform notwendig. Nach Registrierung erhält der Supporter einen eigenen Sponsoring-Account.

  15. „Zielsumme“ ist die von SRC vorgesehene Mindestsumme von Backingbeträgen die notwendig ist, um das Sponsoring-Projekt zu realisieren. SRC wird das Backing-Projekt nicht beginnen, wenn nach Ablauf des Sponsoringzeitraums nicht mindesten 75 % der Zielsumme zusammengekommen ist. Die Zusammensetzung der Zielsumme und die damit voraussichtlichen zu finanzierenden Investitionen kann der Sponsor in der Darstellung des Projektes unter „Finanzielles“ einsehen. Die Darstellung der Investitionen ist seitens SRC unverbindlich. SRC kann die Zielsumme zur Realisierung des jeweiligen Sponsoring-Projektes auch anderweitig einsetzen.

 

§ 3 Vertragsgegenstand Crowdsponsoring

  1. Der Sponsor unterstützt SRC bei der Realisierung des Sponsoring-Projektes durch Zahlung eines Backingbetrages. Die Zahlung des Backingbetrages durch den Sponsor erfolgt vorbehaltlich der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts unentgeltlich, endgültig und unwiderruflich. Die Höhe des von dem Sponsor gezahlten Backingbetrages hängt von dem von ihm ausgewählten Support-Paket für das jeweilige Sponsoring-Projekt ab. Die Verpflichtung zur Zahlung des Backingbetrages ist unabhängig vom Erreichen der Zielsumme. Im Gegenzug erhält der Sponsor von SRC bei Erreichen der Zielsumme ein für das ausgewählte Support-Paket vorgesehenes Support-Goodie. SRC veröffentlicht darüber hinaus den Namen des Sponsors auf der Sponsoring Liste für das Sponsoring-Projekt. SRC räumt dem Sponsor das Recht ein, bis zum Abschluss oder der erfolgreichen Realisierung des Sponsoring-Projektes öffentlich sich unter Angabe des SRC-Logos und des Namens des Sponsoring Projektes als SRC-Sponsor zu bezeichnen.

  2. Es besteht keine Verpflichtung von SRC das Sponsoring-Projekt erfolgreich abzuschließen. SRC verpflichtet sich den von dem Sponsor gezahlten Backingbetrag und die erfolgreich eingenommene Zielsumme für die Realisierung des ausgewählten Sponsoring-Projekts zu investieren. Dies beinhaltet auch die Aufwendung für die Realisierung des Sponsoring-Projekts notwendige Arbeits- und Personalleistung von SRC. Über die Zielsumme hinausgehende Backingbeträge fließen SRC zu um diese Arbeits- und Personalleistung von SRC zu finanzieren sowie weitere Umbaumaßnahmen am Fahrzeug und Veranstaltungen wie Meet and Greets an der Rennstrecke mit der Community zu finanzieren. Diese Ausgaben werden völlig transparent auf der Website vorgeschlagen und die Community kann mit abstimmen. SRC ist berechtigt, auch vor Erreichen der für das Sponsoring-Projekt vorgesehenen Zielsumme eingenommene Backingbeträge für die geplante Realisierung des Sponsoring-Projektes zu investieren. Dem Sponsor ist bekannt und er bestätigt mit Zahlung des Backingbetrages, dass die erfolgreiche Realisierung des Sponsoring-Projektes über das Zustandekommen der Zielsumme hinaus, auch abhängig von weiteren nichteinkalkulierbaren Faktoren ist und eine erfolgreiche Realisierung des Sponsoring-Projektes von SRC nicht gewährleistet werden kann.

  3. Wenn nach zweimaliger Verlängerung des Sponsoringzeitraums durch SRC nicht mindestens 75% der Zielsumme zusammengekommen ist, wird SRC das Sponsoring-Projekt für beendet erklären und dem Sponsor den jeweils gezahlten Backingbetrag binnen eines Zeitraums von 14 Tagen zurückerstatten. Nach Beginn der Investition oder Abfluss des Backingbetrages oder Teilen der Zielsumme in das Sponsoring-Projekt ist eine Rückerstattung des Backingbetrages ausgeschlossen.

 

§ 4 Registrierung als Sponsor, Löschung Sponsor-Account

  1. Für die Teilnahme an dem SRC-Crowdsponsoring und Unterstützung von SRC durch Zahlung eines Backingbetrages ist die Registrierung des Sponsors in dem SRC Crowdsponsoring-Bereich der Sponsoringplattform Voraussetzung. Um sich zu registrieren gibt der Sponsor die erforderlichen Daten in das Online-Formular des Bestellprozesses im offenen Bereich der SRC-Sponsoringseite ein. Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs gibt der Sponsor ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste SRC-Sponsoring-Plattform und Erstellung eines Sponsoring-Accounts ab– noch nicht jedoch für das Crowdsponsoring und Verpflichtung zur Zahlung eines Backingsbetrages für ein Sponsoring-Betrag.

  2. Wurden die Daten im Rahmen der Registrierung erfolgreich übermittelt, so geht dem Sponsor unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages durch SRC dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden. SRC nimmt das Angebot hinsichtlich des Accounts regelmäßig – soweit SRC die Annahme nicht im Einzelfall ausdrücklich erklärt wird– nur konkludent an, indem SRC den Sponsor als Teilnehmer für den SRC Sponsoringbereich freischaltet. Der Sponsor ist an das Angebot zur Registrierung nicht mehr gebunden, soweit mehr als fünf Werktage ohne Annahme durch SRC vergehen.

  3. SRC behält sich vor, die Registrierung des Sponsors ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  4. Der Sponsor kann den Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Durch die Löschung des Accounts bleibt die Wirksamkeit eines getätigten Sponsorings unberührt.

§ 5 Vertragsschluss Crowdsponsoring

  1. Der Sponsor kann sich auf der Sponsoringplattform unter „Crowdfunding“ über das jeweilige Sponsoring-Projekt, die angestrebte Zielsumme und die Zusammensetzung der Zielsumme informieren. Unter „Jetzt Supporten“ sieht der Sponsor eine Übersicht der für das Sponsoring-Projekt möglichen Support-Pakete mit den jeweiligen Backingbeträgen und die im Gegenzug zu erhaltenen Support-Goodies.

  2. Der Sponsor wählt im geschlossenen Crowdsponsoringbereich für das von ihm zu supportende Sponsoring-Projekt mit Klick auf „jetzt supporten“ das von ihm gewünschte Support-Paket aus. Mit anschließendem Klick auf „jetzt bestellen“ gibt der Sponsor gegenüber SRC ein entsprechendes verbindliches Angebot hinsichtlich des im Checkout befindlichen Support-Paketes ab. In der elektronischen Bestätigung des Empfangs des Vertragsangebotes durch SRC liegt keine Annahme des Vertragsangebotes des Sponsors. Der Sponsor ist für die Dauer von sieben Werktagen an sein Angebot gebunden. SRC erklärt mit einer separaten E-Mail die Annahme des Vertragsangebots des Sponsors hinsichtlich der in dem ausgewählten Support-Paket aufgeführten Leistungen, spätestens jedoch mit Zusendung des Support-Goodies durch SRC.

 

§ 6 Zahlung des Backingbetrages

  1. Der von dem Sponsor ausgewählte Backingbetrag ist zur Zahlung sofort fällig,

  2. Die Zahlung ist kostenfrei und erfolgt über den Zahlungsdienstleister Pay Pal zu dem der Sponsor nach Klick auf „jetzt bestellen“ unmittelbar weitergeleitet wird. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch

PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A. 22-24 Boulevard Royal L-2449 Luxembourg

  1. Sollte eine Abbuchung hierüber von dem Sponsor mittels Lastschrifteinzug aus von ihm zu vertretenen Gründen scheitern, so hat er SRC die durch die Rückbelastung entstehenden Bearbeitungsgebühren zu erstatten.

 

§ 6 Gesetzliches Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung

Dem Sponsor steht nach den gesetzlichen Vorschriften bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein 14 tägiges gesetzliches Widerrufsrecht zu:

 

Widerrufsbelehrung:

 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Das Widerrufsrecht beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

SRC Media UG (haftungsbeschränkt)

Kachletstraße 19

81735 München,

Telefon: EINSETZEN

E-Mail: info@sponsoredracecar.com

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können für das beigefügte Muster-Widerrufs-Formular verwenden, dass jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das gleiche Zahlungsmittel, dass sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben

 

Ende der Widerrufsbelehrung        

 

Muster-Widerrufsformular

(wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und uns zurücksenden Die Verwendung des Muster-Widerrufsformulars ist aber nicht zwingend)

 

An

SRC Media UG (haftungsbeschränkt)

Kachletstraße 19

81735 München

 

E-Mail: info@sponsoredracecar.com

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* geschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren* / die Erbringung der folgenden Dienstleistung* :

 

Bestellt am* / Erhalten am*: _______________________________

Name des/der Verbraucher: _______________________________

Anschrift des/der Verbraucher: ____________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei Mitteilung auf Papier)____________________________

Datum:_____________________

 

________________

(*) unzutreffendes streichen

 

§ 7 Haftung

  1. SRC haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Rechtsmängel. Bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung ist die Haftung in jedem Fall, außer bei Rechtsmängeln, auf vorhersehbare und typische Schäden beschränkt.

  2. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag der jeweiligen Partei nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung insoweit ist auf vorhersehbare und typische Schäden beschränkt

  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Parteien. Sie gelten nicht im Fall einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

§ 8 Datenschutz

  1. SRC verarbeitet und speichert die zum Zwecke der Vertragserfüllung erhobenen personenbezogenen Daten entsprechend der dem Vertrag zugrundeliegender Datenschutzvereinbarung von SRC, abrufbar unter www.sponsoredracecar.com/datenschutzerklärung.

  2. Die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung obliegt dem Zahlungsdienstleister.

 

§ 9 Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des UN-Kaufrechts.

  2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.

  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen München, Deutschland. Im Fall von Klagen oder Anträgen durch SRC gilt jeder weitere Gerichtsstand des Sponsors.

 

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